AGB

ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND STANDGEBÜHREN BEI LACKIERARBEITEN

Die Zahlung für Lackierarbeiten erfolgt in drei Teilbeträgen:
Die erste Zahlung beträgt ca. ein Drittel der voraussichtlichen Gesamtkosten und ist binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung vollständig zu begleichen.Die Arbeiten am Fahrzeug werden erst nach vollständiger Einzahlung der Anzahlung aufgenommen. Bei Zahlungsverzug wird ab dem 8. Tag eine Standgebühr von € 22,00 netto pro Kalendertag fällig.

Die zweite Teilzahlung (ebenfalls ca. 1/3 der voraussichtlichen Gesamtkosten) ist ebenfalls binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, werden die Arbeiten ab dem 8. Tag der Fälligkeit eingestellt und es wird eine Standgebühr von € 22,00 netto pro Kalendertag verrechnet.

Die endgültige Abrechnung erfolgt bei der Restzahlung, die sämtliche offenen Beträge umfasst und diese ist bei Übergabe des Fahrzeugs zu leisten, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung. Ab dem 15. Tag wird ebenfalls eine Standgebühr von € 22,00 netto pro Kalendertag berechnet. Das Fahrzeug wird erst bei Vollständiger Bezahlung übergeben.Sollte der Endbetrag von den geschätzten Teilzahlungen abweichen, wird dies bei der Restzahlung entsprechend berücksichtigt.

Sollte eine persönliche Übergabe des Fahrzeugs nicht möglich sein, erfolgt die Auslieferung ausschließlich nach vollständiger Begleichung der gesamten Rechnung; die Übergabe wird dabei durch Fotos dokumentiert

Geratet eine Teilzahlung bzw. die Restzahlung länger als 14 Tage in Verzug, wird eine Manipulationsgebühr von € 100,00 netto für die Verbringung des Fahrzeugs zu einem Zwischenlager fällig. Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, wobei ein Zeitraum von 2 bis 4Wochen bis zur Wiedereingliederung in den Arbeitsplan einzuplanen ist. Für den Zeitraum zwischen Zahlungseingang und Wiederaufnahme in den Arbeitsplan fallen keine Standgebühren an.