AGB
Zahlungsmodalitäten und
Standgebühren bei Lackierarbeiten
1.) Terminreservierung und Anzahlung
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung wird der Auftrag verbindlich in die Kapazitäts- und Terminplanung aufgenommen.
Die Anzahlung in Höhe von ca. 1/3 der voraussichtlichen Gesamtkosten ist bei Unterzeichnung fällig und binnen 7 Tagen zu begleichen.
Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung.
2.) Zweite Teilzahlung
Die zweite Teilzahlung (ca. 1/3 der voraussichtlichen Gesamtkosten) ist binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, werden die Arbeiten ab dem 8. Tag der Fälligkeit unterbrochen und es wird eine Standgebühr von
€ 22,00 netto pro Kalendertag verrechnet.
3.) Endabrechnung
Die Endabrechnung erfolgt mit der Restzahlung, welche sämtliche offenen Beträge umfasst. Diese ist spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
Das Fahrzeug wird erst nach vollständigem Zahlungseingang übergeben.
Sollte der Endbetrag von den geschätzten Teilzahlungen abweichen, wird dies bei der Restzahlung entsprechend berücksichtigt.
Persönliche Begutachtung
Vor-Ort-Besichtigungen stellen eine eigenständige, kostenpflichtige Leistung dar und werden nach tatsächlichem Zeitaufwand sowie anfallenden Reisekosten verrechnet.
Standgebühren
Standgebühren fallen ausschließlich dann an, wenn sich das Fahrzeug bereits in unserem Betrieb befindet und fällige Zahlungen nicht fristgerecht eingehen.
Ab dem 8. Tag nach Fälligkeit: € 22,00 netto pro Kalendertag
Zahlungsverzug, Zwischenlagerung und Wiedereingliederung
Gerät eine Teilzahlung oder die Restzahlung länger als 7 Tage in Verzug, wird zusätzlich eine Manipulationsgebühr in Höhe von € 100,00 netto für die Verbringung des Fahrzeugs in ein Zwischenlager verrechnet.
Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Für die Wiedereingliederung in den Arbeitsplan ist ein Zeitraum von 2 bis 4 Wochen einzuplanen (abhängig von der Auslastung).
Für den Zeitraum zwischen Zahlungseingang und tatsächlicher Wiederaufnahme der Arbeiten fallen keine Standgebühren an.
Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber
Ein Rücktritt vom Auftrag ist ausschließlich schriftlich möglich. Wird ein bereits bestätigter Auftrag storniert oder zurückgezogen, gelten folgende Regelungen:
Bis 12 Monate vor geplantem Arbeitsbeginn:
Rückerstattung der geleisteten Anzahlung abzüglich € 300,00 netto BearbeitungsgebührZwischen 12 und 6 Monaten vor geplantem Arbeitsbeginn:
Rückerstattung von 2/3 der geleisteten AnzahlungZwischen 6 und 3 Monaten vor geplantem Arbeitsbeginn:
Rückerstattung von 1/3 der geleisteten AnzahlungAb 3 Monate vor geplantem Arbeitsbeginn:
Keine Rückerstattung der geleisteten Anzahlung
Diese Regelung dient der Sicherstellung einer verbindlichen Kapazitäts- und Terminplanung.